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   VG Weimar, 27.06.2000 - 6 E 194/00.We   

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https://dejure.org/2000,21043
VG Weimar, 27.06.2000 - 6 E 194/00.We (https://dejure.org/2000,21043)
VG Weimar, Entscheidung vom 27.06.2000 - 6 E 194/00.We (https://dejure.org/2000,21043)
VG Weimar, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 6 E 194/00.We (https://dejure.org/2000,21043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übergang einer enstandenen, aber noch nicht fälligen Beitragsschuld auf den Berechtigten bei der vermögensrechtlichen Rückübertragung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Weimar, 27.06.2000 - 6 E 194/00
    Das Vollzugsrisiko ist bewusst auf den Adressaten des Leistungsbescheides, also hier der Antragstellerin, verlagert, um sicherzustellen, dass der öffentlichen Hand die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendigen Einnahmen zunächst einmal zur Verfügung stehen, ohne den Ausgang oft langwieriger Streitverfahren abwarten zu müssen (ständige Rechtsprechung der Kammer; ebenso: Thüringer OVG, Beschluss vom 23.04.1998, LKV 1999, 70, 71).
  • BGH, 15.04.1999 - VII ZR 290/98

    Eintritt des Berechtigten in einen vom staatlichen Verwalter abgeschlossenen

    Auszug aus VG Weimar, 27.06.2000 - 6 E 194/00
    Der BGH hat in einem Urteil vom 15.04.1999 (VIZ 1999, 485, 486) zu einer Vertragsübernahme nach dieser Norm ausgeführt, daraus folge die Pflicht des Übernehmenden (Berechtigten), die nach dem Zeitpunkt der Übernahme fällig werdende Vergütung zu zahlen.
  • OLG Brandenburg, 12.11.1996 - 2 U 20/96
    Auszug aus VG Weimar, 27.06.2000 - 6 E 194/00
    Dies muss dementsprechend auch für den Übergang der Rechtsverhältnisse nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG gelten (so auch insoweit zutreffend die 7. Kammer in ihrem bereits mehrfach erwähnten Beschluss; ebenso: Busche a. a. 0. Rdnr. 10; Hök, ZOV 1993, 147; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.11.1996, VIZ 1997, 416, 417 m. w. N.; a. A. nur Kinne in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand: Oktober 1999, § 16 VermG Rdnr. 4 [ex-tunc]).
  • VG Gera, 25.08.2000 - 5 E 157/00

    Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei gemeindeeigenen Grundstücken;

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse unter § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG fallen, denn "unter Rechtsverhältnis sind alle aufgrund von Rechtsnormen geregelten Rechtsbeziehungen einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache zu verstehen, zu einer Sache allerdings nur in dem Sinne, dass Rechtsbeziehungen zu Personen durch diese Sache vermittelt werden (siehe nur die allgemein gültige Definition bei Kopp/Schenke, VwGO-Kommentar, § 43 Rdnr. 11)" (VG Weimar, Beschluss vom 27.06.2000 - 6 E 194/00. We).
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